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Kaufnebenkosten

Bei Kaufnebenkosten bei Immobilien, handelt es sich um alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf anfallen. Hierzu zählen die Maklercourtage, Notarkosten, Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer.

Je nach Bundesland und ob du deine Immobilie mit Makler oder ohne Makler kaufst, können die Kaufnebenkosten schnell bei über 12 bis 14 Prozent vom Kaufpreis liegen.

Maklercourtage als Teil der Kaufnebenkosten

Die meisten Immobilienverkäufe in Deutschland werden mit Hilfe eines Maklers abgewickelt. Er spielt eine entscheidende Rolle, da er als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer agiert. Außerdem sorgt er für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Verkaufprozesses. In einer Vielzahl von Fällen ist er auch der, der das Objekt akquiriert und dann für den Verkauf aufbereitet.

Für seine Dienstleistung erwartet der Makler natürlich eine Vergütung. In vielen Fällen ist diese Vergütung an den Verkaufspreis der Immobilie geknüpft und wird in Prozent vom Kaufpreis ausgewiesen. Der Makler erhält oft von beiden Parteien, also vom Verkäufer und Käufer eine Provision. Wie hoch die Provision maximal sein darf, darüber gibt es immer wieder gesetzliche Neuerungen.

Der aktuelle Stand ist der, dass beim Immobilienverkauf aktuell die Provisionshöhe frei vereinbar ist. Allerdings gilt  ab 23.12.2020 ein neues Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision. In vielen Bundesländern wird eine Entlastung der Käufer geben, da mit dem neuen Gesetz die Maklerprovision vom Käufer und Verkäufer zu je 50 Prozent gezahlt werden muss.

In der Regel liegt die Maklercourtage inkl. MwSt. zwischen 3,57 Prozent und 5,95 Prozent. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin sind Provisionen von über 7 Prozent nicht unüblich.

Notarkosten als Teil der Kaufnebenkosten

Die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie sind sehr genau geregelt. Sie liegen ca. bei 1,5 Prozent vom Kaufpreis, dies ist allerdings nur ein Richtwert und bei steigendem Immobilienpreis sinkt die prozentuale Verteilung ab.

Anhand einer Beispiel Wohnung aus Düsseldorf habe ich euch die Notargebühren inkl. der Eintragung einer Grundschuld aufgelistet:

 

Beispiel
Kaufpreis        230.000 €
Grundschuld        230.000 €
Notargebühren
Beurkundung des Kaufvertrags          970,00 €
Vollzug des Geschäfts          242,50 €
Beurkundung der Grundschuld          485,00 €
Sonstige betreuende Tätigkeit          242,50 €
Zwischensumme       1.940,00 €
zzgl. 19% MwSt.          368,60 €
Summe Notargebühren       2.308,60 €
Grundbuchgebühren
Auflassungsvormerkung          242,50 €
Umschreibung Eigentümer         485,00 €
Eintragung Grundschuld          485,00 €
Summe Grundbuchkosten       1.212,50 €
Gesamtkosten       3.521,10 €
% vom Kaufpreis 1,5%

Anhand dieses Beispiels könnt ihr erkennen, wie sich die verschiedenen Gebühren berechnen und verteilen. Hierbei ist zwischen den Kosten, die direkt an den Notar überwiesen werden und den Kosten die für die Übertragung des Grundbuchs anfallen, zu unterscheiden.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Auch diese Kosten sind vom Immobilienkäufer zu tragen und machen oft den größten Teil der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf aus.

Fazit

In Summe sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf um ein vielfaches höher als beim Aktienkauf. Hier sind Transaktionskosten von weniger als 0,5 Prozent die Regel und oft kann man diese Kosten sogar ganz sparen.

Beim Immobilienkauf sind die Nebenkosten sehr hoch und so rechnet sich ein Immobilienerwerb meist erst nach einigen Jahren. Wenn du zum Beispiel rund 2 Prozent pro Jahr tilgst und Kaufnebenkosten von 12 Prozent beim Erwerb hattest, dann bist du rein rechnerisch erst nach 6 Jahren im positiven Bereich und baust echtes Eigenkapital auf.

 

 

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